Grundlage meines Honorars ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Das Honorar richtet sich nach Dauer und Art der Behandlung. Normalerweise liegt das Honorar zwischen 90,- und 150,- € / Stunde.
Für das Kennenlerngespräch berechne ich € 25,-. Entscheidest du dich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kennenlerngespräch für eine Begleitung, werden diese Kosten mit dem Honorar verrechnet.
Die Kosten bitte ich im Anschluss einer Behandlung bar oder per EC-Kartenzahlung zu begleichen. Eine Online-Sitzung rechne ich üblicherweise im Voraus ab.
Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von Höhe und Zeitpunkt einer Erstattung zu entrichten.
Selbstverständlich behandle ich auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Geld sollte kein Entscheidungsfaktor sein, ob man eine Behandlung in Anspruch nehmen kann. Wir werden eine angemessene Lösung für die Behandlungskosten finden. Bitte spreche mich gerne an.
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr.14 USTG umsatzsteuerfrei.
✦Hinweis: Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahre 1985. Es ist ein Verzeichnis über die 1985 von Heilpraktikern durchschnittlich berechneten Honorare. Die GebüH ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen und Krankenversicherungen. Da die Beträge bis heute immer noch nicht der allgemeinen Preisentwicklung angepasst wurden, muss ich leider diverse Leistungen abweichend von der GebüH berechnen. So kann es mitunter Unterschiede zwischen meiner Rechnungsstellung und dem, was dein Kostenträger bereit ist zu erstatten, geben.