Das Honorar liegt zwischen 90,- und 150,- € / je Sitzung.
Für Heilpraktikerleistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH)* Grundlage der Konditionen und richtet sich nach Art der Behandlung. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 USTG umsatzsteuerfrei und das vereinbarte Honorar ist unabhängig von Höhe und Zeitpunkt einer Erstattung zu entrichten.
Für das Kennenlerngespräch im Rahmen der Trauerbegleitung & -Therapie berechne ich € 25,-. Entscheidest du dich innerhalb von 3 Monaten nach unserem Gespräch für eine Begleitung/Therapie, werden diese Kosten mit dem Honorar verrechnet.
Die Kosten bitte ich im Anschluss einer Sitzung bar oder per EC-Kartenzahlung zu begleichen.
Online-Sitzungen rechne ich üblicherweise im Voraus ab.
Die Teilnahmegebühren für Gruppen & Events sind bei den jeweiligen Angeboten angegeben.
Selbstverständlich behandle und unterstütze ich auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Wir finden gemeinsam eine angemessene Lösung für die Kosten finden. Bitte sprich mich an.
*Hinweis: Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahre 1985. Es ist ein Verzeichnis über die 1985 von Heilpraktikern durchschnittlich berechneten Honorare. Die GebüH ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen und Krankenversicherungen. Da die Beträge bis heute nicht der allgemeinen Preisentwicklung angepasst wurden, muss ich leider diverse Leistungen abweichend von der GebüH berechnen. So kann es mitunter Unterschiede zwischen meiner Rechnungsstellung und dem, was dein Kostenträger bereit ist zu erstatten, geben.